Informationen
zur
physiotherapeutischen
Behandlung

Hier findest du unseren Aufnahmebogen zum Download. Nach Möglichkeit  bitte ausgefüllt zum ersten Termin mitbringen.

Hier findest du unseren Anamnesebogen zum Download. Nach Möglichkeit  bitte ausgefüllt zum ersten Termin mitbringen.

Hier findest du unsere Datenschutzrichtlinien zum Download.

(falls gewünscht)

Das sollten Sie wissen! 

Damit die Therapie zu Ihrer und unserer Zufriedenheit ablaufen kann, möchten wir Sie vor Beginn der Behandlungsserie mit unserer Praxisorganisation vertraut machen. 

Terminorganisation

Sie kommen zur Therapiebehandlung in unsere Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen die mit Ihnen vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, stellen wir Ihnen den Betrag in Rechnung, den wir von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Falle der Durchführung der Behandlung erhalten hätten. Die Preise für Heilmittel, die gesetzliche Krankenkassen zahlen, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Vergütungsvereinbarung, die zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und uns abgeschlossen wurden. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht.

Rezeptgültigkeit

Ihre Heilmittelverordnungen haben nach der Ausstellung nur eine gewisse Gültigkeit. Diese sind im Rahmvertrag geregelt und verbindlich. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Bei einem dringlichen Behandlungsbedarf muss die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Kann die Behandlung nicht in den genannten Zeiträumen aufgenommen werden, verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit. Haben wir die Verordnung fristgerecht begonnen, steht uns auch hier nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung, um diese abzuarbeiten. Verordnungen mit bis zu 6 Behandlungseinheiten verlieren nach 3 Monaten, Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten verlieren nach 6 Monaten ihre Gültigkeit. Ausgehend von dem ersten Behandlungstag.

Zuzahlung: (nur für gesetzlich Versicherte Patienten)

Gemäß den § 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte Zuzahlungen für die kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern keine Befreiung von dieser Zuzahlungspflicht besteht. Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Für die geleistete Zuzahlung erhalten Sie von uns eine Quittung. Falls Sie einen Befreiungsausweis haben, legen Sie diesen doch bitte bei der ersten Behandlung vor. Die Zuzahlung kann in Bar oder per Rechnung beglichen werden. Eine EC-Karten Zahlung ist bei uns nicht möglich.

Abrechnung:

Kassenärztliche Heilmittelverordnungen und BG-Verordnungen rechnen wir über das Abrechnungszentrum „Schweriner Rechenzentrum“ ab. Die Datenweitergabe an das Abrechnungszentrum erfolgt aus unserem eigenen Interesse. Es gibt eine große Zahl an gesetzlichen Krankenkassen und unsere Patienten sind bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert. Die Inanspruchnahme das Abrechnungszentrum erlaubt uns, den Vorgang der Abrechnung stark zu vereinfachen, damit mehr Zeit für Sie und die Therapie verbleibt. Die Behandlungen, die aufgrund privatärztlicher Verordnungen erfolgen, rechnen wir direkt gegenüber dem Privatpatienten nach den vereinbarten Honorarsätzen ab. Behandlungen, die ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden (z.B.: Heilpraktiker für Physiotherapie oder Wellnessbehandlungen), rechnen wir ebenfalls direkt mit dem Patienten nach den vereinbarten Honorarsätzen ab.

Behandlungsrelevante Daten:

Wir sind bemüht, Sie umfassend und optimal zu behandeln. Dazu benötigen wir alle behandlungsrelevanten Details von Ihnen. Dies können vorhandene Arztberichte und Befunde sein. Bringen Sie diese doch bitte zum ersten Behandlungstermin mit. Ergänzend dazu beachten Sie bitte unseren Anamnesebogen. Notwendige, für die Durchführung der Therapiemaßnahmen, stehen auf der Kassen- oder Privatärztlichen Verordnung. Weitere Informationen über Ihre Person und Ihrem Gesundheitszustand sind aus der Heilmittelverordnung nicht ersichtlich. Ärzte dürfen uns hierzu, ohne Ihre Zustimmung keine Auskunft geben. Unter Umständen kann dies für die Therapie und/oder den Therapieerfolg wichtig sein. Daher der Aufnahmeborgen. Dieser soll dazu dienen, noch individueller auf Ihre Person und Ihre gesundheitlichen Probleme eingehen zu können. Wir weisen Sie aber ausdrücklich darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, die Fragen des Anamnesebogen zu beantworten. Sie können selbstverständlich auch nur einzelne Fragen beantworten. Alle Informationen unterliegen der Schweigepflicht und werden nicht an unbeteiligte Dritte ohne Ihre Zustimmung weitergegeben.

Patientenaufklärung:

Die Therapeuten werden Sie über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartenden Folgen und Risiken der Maßnahmen sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten in Hinblick auf die Diagnose und die Therapie aufklären. Ebenfalls wird der Therapeut Sie über mögliche Maßnahmen informieren, die Sie selbst ergreifen können, um den (Heilungsprozess) während und nach der Therapie zu unterstützen.

Hygiene

Bitte bringen Sie für Ihre Behandlung ein Handtuch von zu Hause mit. Wir empfehlen Ihnen hierzu ein Badetuch. Unsere Liegen werden nach jeder Behandlung gereinigt und desinfiziert. Desweiten stehen Ihnen neben der Eingangstür und neben der Rezeption ein Handdesinfektionsspender zu Verfügung. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Auf gute und erfolgreiche Zusammenarbeit!

Ihr Praxisteam „Daniels Praxis“